Gefördert werden kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Die Förderung setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte miteinander kooperieren. Dritte und weitere Koproduzent:innen sind zur Erlangung der Koproduktionsförderung nicht zwingend erforderlich, erhöhen jedoch die Chancen auf Bewilligung.