Gefördert werden projektbezogene, künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen Produktionen steht. Eine Premieren und ggf. zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen sollten Bestandteil des Vorhabens sein. Eine Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind zur Antragstellung nachzuweisen.